Teilzeitpapa - Teilzeit wider willen

Betreuungszeiten des Vaters

Betrachtet man die allgemein gängige Praxis für Betreuungszeiten, dass ein nicht obhutsberechtigter Vater sein Kind lediglich alle 14 Tage für ein Wochenende sehen und betreuen darf, so stellt sich die Frage, worauf die Annahme basiert, dass das bei 100% Erwerbstätigkeit des Vaters, dieses dem vorher gelebten entspricht.

Nehmen wir an, dass ein Vater in der Schweiz bei voller 42h Woche und, auch wenn es gerne als Gegenargument angeführt wird, dem Willen sich um sein Kind zu kümmern, entspricht das dem Zeitrahmen?

Betreuungszeiten des Vaters

Anhand von Reiskörnern zeige ich euch eindrücklich, wie ein Vater aus dem Leben seines oder seiner Kinder herausgedrängt wird – wobei hier der oft gebrauchte Term “Besuchszeit” sehr gut passt – wobei die Grundannahmen bereits vollkommen falsch sind.

Nehmen wir an, ein Vater mit einer 42h Woche sowie 7.5h Pendeln und 2.5h Mittagessen pro Woche verbringt 52h von seinen Kindern durch die Arbeit getrennt. Von den 168 Stunden einer Woche hat er auf 116 Stunden pro Woche Einfluss, wie viel er mit seinen Kindern unternimmt – abhängig von der Arbeitszeit und der Schlafenszeit der Kinder natürlich. Dennoch ist dieses nicht zu vergleichen mit einem Wochenende alle 14 Tage, was einen Wochendurchschnitt von 8-12 Stunden ausmacht.

Was denkt ihr? Lasst gerne einen Kommentar mit euren Gedanken da.

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