Teilzeitpapa - Teilzeit wider willen

Gesprächsprotokolle

Wie genau muss die KESB Aussagen von hinzugezogenen Experten protokollieren und wie weit dürfen sie kreativ werden? Anhand eines Beispiels betrachte ich die Auswirkung von kreativer Auslegung von Aussagen – wie immer ist es eine persönliche Meinung, aber gerne höre ich auch eure dazu.

In dem Fall, den ich hier betrachte, wurde im Rahmen einer Abklärungsmassnahme einer KESB zur Gefährdungsmeldung der Psychologin des Kindes sowohl die Psychologin als auch die Klassenlehrerin des Kindes telefonisch befragt. Nach erhalt der Protokolle war der Vater des Jungen derart irritiert, dass er sich an beide Personen gewandt hat, um im Protokoll enthaltene Aussagen erklärt zu bekommen. Interessanterweise haben beide Personen bestätigt, das festgehaltene so nie gesagt zu haben.

Wie Wahrheitsgetreu muss die KESB Protokolle führen?

Es ist natürlich so, dass man nicht erwarten kann, ein exaktes Wortprotokoll einer Abklärung am Telefon zu erhalten. Was hier jedoch in beiden Protokollen hervorsticht, ist – in meinen Augen – eine erkennbare Absicht den Vater zu diffamieren und als das Übel für das Kind und vor allem die Mutter darzustellen.

Wichtig in diesem Fall zu wissen ist, dass die Verfahren bereits vor Einführung der KESB mit der Vormundschaftsbehöre begonnen haben, wobei die gesprächsführende Person, trotz anders lautender eigener Aussagen bereits damals an den Verfahren beteiligt war – in dem Fall der hier involvierten KESB sind die Mitarbeiter der VB eins zu eins übernommen worden. Zwar werden die Entscheidungen der KESB nun im Rahmen eines Gremiums entschieden, diese kennen im Gegensatz zu der gesprächsführenden Person lediglich die Aktenlage, hier also die durch eine Person, aus meiner Sicht gezielt veränderten Protokolle.

So findet sich im Protokoll zu mit der Lehrerin die folgende Aussage:

Zwischen den Eltern herrsche eine kühle Atmosphäre und die Kommunikation mit ihnen sei schwierig. Informationen von der Schule müssten stets an beide Eltern separat geschickt werden. Der Kv
sei im Elternrat und in schulischer Sicht sehr aktiv, die Km dadurch weniger. Der Kv scheine kognitiv stärker mit [Name des Kindes] zu arbeiten und sei wohl das strengere Elternteil. Die Km schaue eher, dass
sie mit den Kindern raus gehen könne, Z. B. in den Wald. Beide Eltern würden einzeln als umgänglich und im Umgang mit [Name des Kindes] als liebe volle Elternerlebt.

[…] Die bisherigen Elterngespräche (zwei)
seien auch aus Sicht von [Name der Lehrperson] unangenehm gewesen. So würden die Eltern generell nicht miteinander sprechen und sich auch nicht grüssen. Man achte darauf, stets Distanz zu einander zu halten.

Abgesehen von dem Fauxpas, dass sich im Kopfteil des Protokolls ein komplett falscher Name befindet – aus Datenschutzgründen mit der Verschwiegenheitspflicht der Behörde ein grober Fehler – werden hier zwei Dinge ersichtlich. Einerseits der Boykott der Kindesmutter, welche ihrer Pflicht als obhutsberechtigtem Elternteil bei geteilter Sorge nicht der Pflicht nachkommt, den Vater über schulische Dinge zu informieren, und es ein freiwilliges und grossartiges Entgegenkommen der Schule ist, die Informationen getrennt automatisch auch an den Vater zukommen zu lassen. Andererseits wird dem Vater nachgesagt der Grund für das mangelnde Interesse der Mutter an der Mitwirkung an der Schule, wie auch der rein kognitiv fordernde Elternteil zu sein.

Die Korrektur, die durch die Lehrperson eingereicht wurde, scheint nahezu die hälfte der Aussagen in dem Protokoll zu streichen und gibt stattdessen ein neutrales Bild bezüglich der Eltern wieder.

Für sich alleine genommen könnte man hier darauf verweisen, dass in einem Telefonat die Aussagen mit dem Verstandenen nicht zwingend übereinstimmen müssen, und eine Schlussfolgerung, dass es sich hierbei um aktive Manipulation handelt, voreilig und auf zu geringen Messpunkten basiert. Das Protokoll mit der Psychologin zeigt jedoch grössere Kaliber wie folgt:

Der Kv drohe der Km damit, dass er die Akten bezüglich ihrer Borderline Erkrankung [Name des Kindes] zeigen werde, sobald er 16 Jahre alt sei. [Name des Kindes] werde so hin- und hergerissen und werde ständig konfrontiert.

Hierbei handelt es sich um eine Aussage von mehreren in dem Protokoll, welches aber die grösste Aussagekraft enthält. Gemäss Psychologin wurde diese Aussage nie gegenüber der gesprächsführenden Mitarbeiterin der KESB geäussert, gemäss dem Vater wurde das auch nie der Psychologin derart mitgeteilt, da er darauf bedacht ist, seinen Sohn nicht in irgendwelche Elternkonflikte mit hineinzuziehen.

Der Antrag auf zukünftige Gegenprüfung sämtlicher Gespräche und der Unterzeichnung durch den Gesprächspartner des Kindsvaters:

Da die Protokolle keine Wortprotokolle darstellen und anhand der Wiedergabe des Gespräches mit der Lehrerin von [Name des Kindes] und deren Korrektur ihrer Aussagen ersichtlich wurde, dass die Protokolle nicht zwingend den Wortlaut und Inhalt der Befragten in der von diesen gemeinten Formen wiedergeben, beantragt der Gesuchsteller in Zukunft die Aufnahme der Gespräche und Zustellung der Protokolle an die Befragten zur nachträglichen Durchsicht bzw. eventuell Korrektur.

[…]

Es wird daher beantragt, im obigen Sinne von Ziff. 1 vorstehend vorzugehen und [Name der Psychologin] das Protokoll zur Berichtigung vorzulegen, bevor gestützt darauf Entscheide getroffen werden.


Wurde durch die KESB mit der folgenden Begründung abgelehnt:

Bezüglich des prozessualen Antrags auf Aufnahme der Gespräche ist festzuhalten, dass dies im Kindesschutz praxisgemäss nur in Ausnahmefällen erfolgt. Überdies sind im zivilrechtlichen Verfahren keine Wortprotokolle zu erstellen, sondern der wesentliche Inhalt der Gespräche protokollarisch festzuhalten, dies im Gegensatz zum Strafverfahren. Die Verfahrensbeteiligten erhalten imRahmen ihres rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, zu den Protokollen Stellung zu nehmen bzw. diese zu ergänzen (vgl. § 52 EG KESR). Da das vorliegende Verfahren auf Prüfung von Kindesschutzmassnahmen spruchreif ist, ist auf diesen Antrag vorliegend infolge Gegenstandslosigkeitnicht einzutreten.

Die entsprechende Entscheidung wurde natürlich von der identischen Person, welche die Protokolle aus meiner Sicht unzulässiger Weise erweitert hat, mitgetragen.

Habt ihr ähnliche Fälle oder Erfahrungen gemacht? Habt ihr eigene Gedanken zu dem beschriebenen Fall? So gebt mir gerne Feedback.

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