Betrachtet man die allgemein gängige Praxis, dass ein nicht obhutsberechtigter Vater sein Kind lediglich alle 14 Tage für ein Wochenende sehen und betreuen darf, so stellt sich die Frage, worauf die Annahme basiert, dass das bei 100% Erwerbstätigkeit des Vaters, dieses dem vorher gelebten entspricht.
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